Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Um diese Lernplattform auch für Ihr(e) Seminar(e) nutzen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte melden Sie sich als neue(r) Nutzer(in) auf dieser Moodle-Plattform an. Hier finden Sie das Anmeldeformular! (Zuvor können Sie sich hier über den Datenschutz auf dieser Moode-Lernplattform informieren.)
    Geben Sie dabei Ihre dienstliche E-Mail-Adresse (nachname@zfsl-gelsenkirchen.de) an und wählen Sie im Feld "Nutzergruppe" die Option "Seminarausbilder/in" aus. Sie erhalten anschließend eine E-Mail, deren Empfang Sie durch Anklicken eines Links bestätigen müssen.
  2. Füllen Sie das Formular zur Anlage eines neuen Kurses aus. Sobald der neue Kursbereich für Ihr Seminar angelegt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Die ersten Schritte zur Einrichtung Ihres neuen Kursbereiches erklärt die folgende Kurzanleitung:

Weitergehende Anleitungen zu Moodle sind sowohl im Internet als auch in Buchform verfügbar:

Informationen zur urheberrechlichen Zulässigkeit der Weitergabe digitaler bzw. digitalisierter Materialien über eine/diese Lernplattform im Rahmen der Seminararbeit am ZfsL:

Seit dem 1.3.2018 gelten neue Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), die die Verwendung urheberrechtlich geschützter fremder Quellen („Werke“) in Unterricht und Lehre klarer und großzügiger regeln als bisher.

Nach § 60a UrhG ist es sowohl an Schulen als auch an anderen Bildungseinrichtungen wie der Lehreraus- und -fortbildung erlaubt,

  • Abbildungen, (z. B. Fotos, Skizzen, Grafiken, Schaubilder)
  • einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften,
  • sonstige Werke geringen Umfangs (Texte ≤ 25 Seiten, Musikstücke ≤ 5:00 Min., Noteneditionen ≤ 6 Seiten, kurze Filme ≤ 5:00 Min.) vollständig oder
  • bei größeren Werken bis zu 15 Prozent des Werkes

zu kopieren und den Lernenden für Unterrichts- bzw. Lehrzwecke (einschl. Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungsvorbereitung) zugänglich zu machen. Dies gilt sowohl für Fotokopien als auch für digitale bzw. digitalisierte Kopien, die auch über eine Lernplattform (wie z. B. Moodle) zugänglich gemacht werden können. Wichtig ist dabei, dass die Werke nur den Teilnehmenden zugänglich gemacht werden (z. B. Moodle-Kurs mit Passwortschutz bzw. Einschreibeschlüssel).

Außerdem ist nach § 63 UrhG immer eine Quellenangabe erforderlich.

Hinweis: Während an Schulen die Verteilung digitaler Kopien aus Schulbüchern und anderen Unterrichtswerken über eine Lernplattform nicht zulässig ist, gilt diese Einschränkungen an Hochschulen und an Studienseminaren / ZfsL nicht. Am ZfsL dürfen also auch aus Schulbüchern und anderen Werken, die für den Gebrauch an Schulen bestimmt sind, digitale Kopien innerhalb der oben genannten Grenzen (max. 15 % bzw. 25 Seiten) erstellt und den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern des eigenen Seminars über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

Über die gesetzlichen Erlaubnisregelungen für das Bildungswesen hinaus ist natürlich auch die Verwendung von Werken zulässig, deren Urheber schon vorab der Verwendung zugestimmt haben, wie dies z. B. bei Common-Creatives / CC-Lizenzen oder Freien Unterrichtsmaterialien / Open Educational Ressources (OER) der Fall ist. Suchmaschinen für Materialien unter CC-Lizenz finden Sie z. B. hier: https://search.creativecommons.org/

Urheberrechtlich nicht (mehr) geschützt sind Werke, deren Urheber über 70 Jahre tot sind (§ 64 UrhG) sowie Gesetze, Verordnungen und andere amtliche Werke (§ 5 UrhG). Diese Werke dürfen also ohne jegliche Beschränkungen weiter verbreitet werden.

Auch die Verlinkung bzw. Weitergabe von Links zu Materialien, die frei im Internet verfügbar sind, unterliegt keinen urheberrechtlichen Beschränkungen und ist daher stets zulässig, sofern die Materialien nicht offensichtlich rechtswidrig im Internet zugänglich gemacht wurden.

Quellen und weitere Informationen:

Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

ausführliche Erläuterung: https://irights.info/wp-content/uploads/2017/11/Leitfaden_Rechtsfragen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017-UrhWissG.pdf, insb. S. 53-59

Umfassendes Buch „Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen“ von Jöran Muuß-Merholz: https://www.was-ist-oer.de/wp-content/uploads/sites/17/2018/01/Joeran-Muuss-Merholz-Freie-Unterrichtsmaterialien-Beltz-2018.pdf

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Nutzung dieser Lernplattform!

Hans-Harald Webers, Seminar BK, Administrator der Lernplattform
E-Mail: webers(at)zfsl-gelsenkirchen.de

 

Zuletzt geändert: Dienstag, 9. Juli 2019, 13:34