—Alle Studierenden, die immunisiert sind, führen dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch (Montag, Mittwoch, Freitag) oder legen den Nachweis über einen negativen Bürgertest vor.

—Alle Studierenden, die nicht immunisierten sind, führen an ihren Präsenztagen in der Schule bzw. im ZfsL einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht durch bzw. legen den Nachweis über einen negativen Bürgertest (nicht Älter als 24 Stunden) vor. (siehe Schulmail vom 06.01.22)

—In allen Innenräumen gilt eine permanente Maskenpflicht (medizinische Maske, FFP2-Maske): Ausnahme: Alleinnutzung in einem Raum.

—Im Haus soll – wo immer möglich – ein Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen eingehalten werden.

—Einbahnstraßennutzung der Treppenhäuser

—Lüftung alle 30 Minuten, Türen bleiben offen, Dokumentation der Raumnutzung wegen der Rückverfolgung, Desinfektion der Tische nach der Veranstaltung

Schulmail v. 06.01.2022: „Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen. Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Zuletzt geändert: Freitag, 21. Januar 2022, 11:12